Regelmäßige Reinigung und Wartung Ihrer Abscheideranlage
Für Fettabscheider sowie Leichtflüßigkeitsabscheider ist eine monatliche Überprüfung sowie eine (halb-)jährliche Wartung vorgeschrieben. Als Unternehmen sind Sie verpflichtet die Anlage regelmäßig zu entleeren und zu reinigen. Außerdem muss die Abscheideranlage in einem Abstand von höchstens fünf Jahren, von einem Fachkundigen inspiziert werden.
Monatliche Eigenkontrolle (MEK)
Die monatliche Überprüfung Ihrer Abscheideranlage kann durch einen Sachkundigen oder einen Betriebsangehörigen, mit entsprechendem Sachkundenachweis, erfolgen. Bei der monatlichen Inspektion werden unter anderem die Zu- und Ablaufbereiche des Schlammfangs und Abscheiders sowie die technischen Einrichtungen auf Auffälligkeiten geprüft. Unter anderem wird die Schlammspiegelhöhe im Schlammfang sowie die Schichtdicke der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit gemessen.
Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Die Kontrollen sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren.
Monatliche Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern
(nach DIN 1999-100):
- Inaugenscheinnahme der Zu- und Ablaufbereiche von Schlammfang und Abscheider sowie der technischen Einrichtungen auf Auffälligkeiten, z. B. Aufstauereignisse
- Messung der Schichtdicke bzw. Ermittlung des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider
- Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang, vorzugsweise im Zulaufbereich
- Kontrolle der selbsttätigen Verschlusseinrichtung im Abscheider und eventuell vorhandener Warneinrichtungen auf Funktionsfähigkeit und Verschmutzung
- Kontrolle der gegebenenfalls vorhandenen Koaleszenzeinrichtung auf Durchlässigkeit (z. B. durch Sichtkontrolle des Wasserstandes vor und hinter der Koaleszenzeinrichtung bei Wasserdurchfluss) oder nach den Vorgaben des Herstellers, sofern die Sichtkontrolle konstruktionsbedingt, nicht möglich ist
Monatliche Eigenkontrolle von Fettabscheidern (nach DIN 4040-100):
- Inaugenscheinnahme der Zu- und Ablaufbereiche von Schlammfang und Fettabscheider sowie der technischen Einrichtungen auf Auffälligkeiten
- Kontrolle der Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Öle und Fette im Fettabscheider sowie Kontrolle der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang
Wartung durch einen Fachkundigen
Die Abscheideranlage ist (halb-)jährlich von einem Fachkundigen entsprechend den Vorgaben des Herstellers und des behördlichen Bescheids zu warten
Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Die durchgeführten Arbeiten und Feststellungen sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch Bauteile, die nicht direkt zur Abscheideranlage gehören (wie z. B. Abwasserhebe- und Pumpanlagen oder Rückstauverschlüsse) ebenfalls regelmäßig zu warten sind, da ansonsten der ordnungsgemäße Betrieb der Abscheideranlage nicht sichergestellt werden kann.
Wussten Sie schon? Wir sind ACO-Servicepartner für Nordrhein-Westfalen. ACO ist Deutschlands größter Hersteller für Abscheideranlagen und steht für hochwertige Qualitätssysteme.
Halbjährliche Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern
(nach DIN 1999-100):
- Kontrolle der Koaleszenzeinrichtung nach den Vorgaben des Herstellers auf Beschädigung und gegebenenfalls Austausch
- Prüfung der sichtbaren Innenbereiche, Einbauteile und Beschichtungen durch Inaugenscheinnahme auf erkennbare Schäden und auf Auffälligkeiten, z. B. Aufstauereignisse, Verfärbungen, Blasenbildung, Ablösungen, Korrosion o. ä.
- Reinigung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung
- Reinigung der Sonden vorhandener Warneinrichtungen und Prüfung durch Auslösung nach Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers
- Entleerung und Reinigung des Abscheiders bei außergewöhnlicher Verschmutzung
- Reinigung der Probenahmeeinrichtung/des Probenahmeschachtes bei Bedarf
Jährliche Wartung von Fettabscheidern (nach DIN 4040-100):
- Kontrolle der Innenwandflächen, Einbauteile und Beschichtungen nach den Vorgaben des Herstellers – nach der Entleerung durch Inaugenscheinnahme auf erkennbare Schäden und auf Auffälligkeiten, z. B. Verfärbung, Blasenbildung, Ablösungen, Korrosion insbesondere im Bereich der Dreiphasengrenze (Wasser, Fett-, Luftschicht)
- Funktionskontrolle der elektrischen Einrichtungen und Installationen, sofern vorhanden