Generalinspektion von Abscheideranlagen
Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.
Die Prüfung muss so umfassend sein, dass eine möglichst ganzheitliche Beurteilung, ob sich die Abscheideranlage in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und sachgemäß betrieben wird, möglich ist. Darüber hinaus ist der Umfang der Prüfungen so zu gestalten, dass Abweichungen gegenüber dem ordnungsgemäßen Zustand detailliert dargestellt, Schadensrisiken beurteilt und sachgerechte Konzepte zur Mängelbeseitigung erstellt werden können.
Die Beseitigung festgestellter Mängel ist eine unmittelbare Pflicht des Betreibers/Eigentümers.
´Festgestellte Mängel sind daher vom Betreiber/Eigentümer unaufgefordert und unter Beachtung der im Prüfbericht gegebenenfalls empfohlenen Fristen zu beseitigen.
Für die Beseitigung festgestellter Mängel, die eine besondere Qualifikation erfordern, bzw. zur Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen sind anerkannte Fachbetriebe zu beauftragen. Dies betrifft insbesondere alle technischen Maßnahmen an der Abscheideranlage, z. B. an den Einbauten, an Warnanlagen oder sonstigen elektrischen Einrichtungen, an Beschichtungen oder Maßnahmen zur Wiederherstellung der Dichtheit.
Gerne kümmern wir uns um die fachgerechte Sanierung Ihrer Abscheideranlage.
Monatliche Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern
(nach DIN 1999-100):
- Inaugenscheinnahme der Zu- und Ablaufbereiche von Schlammfang und Abscheider sowie der technischen Einrichtungen auf Auffälligkeiten, z. B. Aufstauereignisse
- Messung der Schichtdicke bzw. Ermittlung des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider
- Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang, vorzugsweise im Zulaufbereich
- Kontrolle der selbsttätigen Verschlusseinrichtung im Abscheider und eventuell vorhandener Warneinrichtungen auf Funktionsfähigkeit und Verschmutzung
- Kontrolle der gegebenenfalls vorhandenen Koaleszenzeinrichtung auf Durchlässigkeit (z. B. durch Sichtkontrolle des Wasserstandes vor und hinter der Koaleszenzeinrichtung bei Wasserdurchfluss) oder nach den Vorgaben des Herstellers, sofern die Sichtkontrolle konstruktionsbedingt, nicht möglich ist
Die Abscheideranlage einschließlich der Ablaufkonstruktion des Abscheiders und der Verbindungsleitungen zwischen den Komponenten werden bei dem Ölabscheider nach der DIN 1999-100 und bei dem Fettabscheider nach der DIN 4040-100 auf ihre Dichtheit überprüft.
Alle Ergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert und festgehalten.